Hausratversicherung

Die Hausratversicherung

Sie gehört zu den am meisten genutzten Versicherungen hierzulande: die Hausratversicherung. Denn sie schützt ihrem Versicherten den Wert seines gesamten Hausrates. Aus versicherungsrechtlicher Sicht gehören dazu alle Dinge des Haushaltes, welche der Einrichtung, dem Verbrauch oder des Gebrauchs dienen können. Allerdings gehört auch Bargeld zum Hausrat, wofür häufig jedoch separate Entschädigungsgrenzen gelten. Die Hausratversicherung leistet im Falle der Beschädigung dieser Sachen oder im Falle des Verlustes durch Einbruchdiebstahl.

Wie funktioniert diese Versicherung?

Wie bei anderen Versicherungen auch wird im Rahmen des Vertragsabschlusses einer Hausratversicherung eine sogenannte Versicherungssumme festgelegt. Diese stellt praktisch die vom Versicherer maximal zu leistende Ersatzsumme dar. Liegt der Gegenwert eines Schadens über dieser Grenze, erstattet der Versicherer nur entsprechend anteilig. Aus diesem Grund sollten sich Versicherte gut überlegen, wie sie die Versicherungssumme festlegen. Eine zu hoch gewählte Versicherungssumme hingegen bedeutet einen höheren Beitrag, der häufig einmal jährlich zu entrichten ist – je nach vertraglicher Vereinbarung. In diesem Falle wäre der Versicherte überversichert, was grundsätzlich ebenso wenig empfehlenswert ist, wie eine zu niedrig gewählte Absicherungssumme.

Als Richtwert empfehlen Versicherer eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Das sorgt zum einen dafür, dass für einen durchschnittlichen Haushalt – zumindest statistisch gesehen – eine ausreichend hohe Absicherung besteht. Andererseits bieten die meisten Versicherungen ab diesem Wert einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht mehr geprüft wird, ob die bei Vertragsabschluss gewählte Absicherungssumme dem eigentlichen Wert des Hausrates entspricht. Denn das würde ein Versicherer normalerweise immer tun – auch bei relativ geringen Schäden. Stellt sich dabei heraus, dass ein Versicherter unterversichert war, dann käme es lediglich zu einer anteiligen Erstattung des Schadens. Auch dann, wenn dieser noch nicht die Versicherungssumme überschreiten sollte. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer im Zweifelsfall immer die Möglichkeit des Unterversicherungsverzichtes anstreben. Zwei Beispiele sollen die Funktion des Unterversicherungsverzichtes näher verdeutlichen:

Beispiel 1:
70 Quadratmeter Wohnfläche
Versicherungssumme Hausratversicherung: 35000 Euro = 500 Euro je Quadratmeter
Schadenshöhe: 1000 Euro

Im Rahmen der Regulierung des Schadens in Höhe von 1000 Euro stellt sich heraus, dass der eigentliche Wert des Hausrates unmittelbar vor dem Schaden in Summe über dem vom Versicherten abgesicherten 35000 Euro Versicherungssumme lag. Der Versicherer ermittelt einen Gesamtwert von 45000 Euro. Die Versicherungssumme deckt somit nur ca. zwei Drittel des eigentlichen Wertes ab. Demzufolge kommt es auch im aktuell relativ überschaubaren Schadensfall lediglich zu einer Erstattung in Höhe von ca. 667 Euro.

Beispiel 2:
70 Quadratmeter Wohnfläche
Versicherungssumme Hausratversicherung: 45500 Euro = 650 Euro je Quadratmeter
Schadenshöhe: 1000 Euro

Da der Versicherte eine Versicherungssumme von 650 Euro vereinbart hat und somit auch ein vertraglicher Unterversicherungsverzicht besteht, erfolgt die komplette Erstattung des Schadens in Höhe von 1000 Euro. Dabei ist nicht mehr relevant, wie hoch der Wert des Hausrates insgesamt tatsächlich war. Eine entsprechende Prüfung auf Unterversicherung findet nicht mehr statt. Für den Versicherungsnehmer besteht also grundsätzlich keine Gefahr einer anteiligen Erstattung im Schadensfall mehr.



Zusätzliche Leistungen der Hausratversicherung

Neben dem Schutz des Hausrates vor Schäden bzw. Diebstahl bestehen auch optionale Leistungen, die im Rahmen von fast jeder Hausratversicherung möglich sind. Wie eingangs erwähnt, ist das der zusätzliche Schutz von Bargeld, der bis zu meist prozentual festgelegten Grenzen eingebunden wird. Doch auch Fahrräder beispielsweise können in der Hausratversicherung mitversichert werden. Der Vorteil darin besteht, dass keine separate Fahrradversicherung mehr nötig ist. Diese sind zudem oftmals relativ kostenintensiv. Andererseits stellt die Einbindung einer Fahrradabsicherung in einer Hausratversicherung fast immer nur einen absoluten Grundschutz dar. Denn deren Leistungen sind in der Regel nicht so gut, wie die einzelner Fahrradversicherungen. So sind Fahrräder beispielsweise meist nur dann versichert, wenn sie eingeschlossen sind. Das bloße Anschließen genügt häufig nicht. Zudem schließen die meisten Hausratversicherer Schäden – insbesondere Diebstähle – während der Nachtzeit komplett aus. Unter diesen Bedingungen sollte man sich solch eine Absicherung genau überlegen und gegebenenfalls eher eine leistungsfähigere Fahrradversicherung abschließen. Ein sehr beliebter Zusatzbestandteil der Hausratversicherung ist die Absicherung von Überspannungsschäden, der durchaus immer wichtiger wird. Denn empfindliche elektronische Geräte, von denen es im modernen Haushalt zunehmen mehr gibt, können durch Überspannung schnell Schaden nehmen. Wie alle Zusatzbestandteile der Hausratversicherung gilt auch für Überspannungsschäden eine prozentuale Höchstgrenze gemessen an der Versicherungssumme. Um ausreichend geschützt zu sein, sollte diese mindestens 15% bis 20% betragen. So besteht bei einer Gesamtversicherungssumme von beispielsweise 25.000 Euro ein Überspannungsschutz bis zu einem Schaden in Höhe von 3750 Euro bis 5000 Euro. Das genügt im Schadensfall für mehrere Geräte.

Hausratversicherung: Auch im Falle fremd verursachter Schäden sinnvoll

Es kann vorkommen, dass ein Fremdverursacher für einen Schaden existiert. Dieser haftet grundsätzlich für alle Schäden, die beim Versicherten entstehen. Das heißt, dass selbst dann, wenn ein Geschädigter keine eigene Hausratversicherung besitzt, alle Schäden reguliert werden – durch den Verursacher des Schadens. Lässt zum Beispiel der über dem Betroffenen lebende Bewohner eines Mehrfamilienhauses fahrlässig einen Wasserhahn offen stehen, kommt es mit Sicherheit zu umfangreichen Schäden, für die er haftet. Allerdings wäre es aus Sicht des Geschädigten auch in dieser Situation angenehmer, eine eigene Hausratversicherung zu besitzen. Denn kann der Verursacher nicht zahlen, dann springt die Hausratversicherung ein. Diese holt sich den an den Geschädigten gezahlten Erstattungsbetrag dann gegebenenfalls vom Schadenverursacher zurück. Dem Versicherten jedoch wird unabhängig davon unverzüglich geholfen.

Fazit

Die Hausratversicherung gehört durchaus zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – neben der privaten Haftpflichtversicherung. Angesichts ihrer meist relativ niedrigen Preises sollte jeder eine solche Versicherung besitzen. Den Einschluss von zusätzlichen Leistungen sollte man genau prüfen. Auch im Fall von fremd verursachten Schäden kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein.