Lebensversicherung
Die Lebensversicherung – Eine definitiv unterschätzte Absicherung
In der Praxis werden Lebensversicherungen häufig nur in bestimmten Fällen genutzt. Denn kaum jemand geht davon aus, dass ihm in der Tat etwas Gravierendes zustoßen könnte. Das trifft vor allem auf junge Menschen zu. Doch die Gefahr besteht durchaus. Zudem ist es nicht eine Frage der statistischen Häufigkeit, einen Todesfall zu erleiden. Die Schwere der möglichen Folgen ist es, die gegebenenfalls den Ausschlag für eine Absicherung des Todesfallrisikos geben sollte. Vor allem Familien mit finanziell abhängigen Kindern sollten eine solche Absicherung nicht vernachlässigen. Denn verstirbt ein Elternteil, sind oftmals nicht nur die persönlichen, sondern auch die finanziellen Folgen dramatisch. Denn eine Familie mit nur noch einem Verdiener gerät statisch häufig in Armut. Die laufenden Kosten sind oftmals einfach zu hoch, um vom verbleibenden Elternteil bewältigt werden zu können. Erst recht, wenn umfangreiche Verpflichtungen bestehen, sollte man sich gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalles absichern. So achten Banken und Sparkassen beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung häufig auf solch einen Schutz. Zum einen natürlich im eigenen Interesse – jedoch auch im Interesse ihrer Kunden.
Mehrere Wege der Absicherung
Allerdings existieren mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Die Variante, die den niedrigsten Beitrag bietet, ist die sogenannte Risikolebensversicherung. Diese sichert lediglich den Fall der Fälle ab. Dafür wird im Rahmen des Vertragsabschlusses eine Versicherungssumme vereinbart, die im Todesfall ausgezahlt wird. Der im Gegenzug vom Versicherten (meist monatlich) gezahlte Versicherungsbeitrag dient dabei lediglich dem Schutz und somit der Finanzierung der Versicherungssumme. Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich demnach um eine Risikoversicherung, wie es beispielsweise auch die private Haftpflichtversicherung ist. Lediglich im Versicherungsfall finden Auszahlungen statt. Eine Ablaufleistung existiert hingegen nicht. Dadurch sind vergleichsweise niedrige Versicherungsbeiträge möglich.
Die Alternative zur Risikolebensversicherung ist die kapitalbildende Lebensversicherung. Diese verbindet mehrere Sparziele des Versicherten. Mit ihrer Hilfe kann die Absicherung eines möglichen Todesfalles mit einem langfristigen Spargedanken verbunden werden. Jede Lebensversicherung besitzt eine Vertragslaufzeit, innerhalb der die vereinbarte Absicherung besteht. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist so gestaltet, dass der Versicherte eine Endauszahlung – eine sogenannte Kapitalabfindung – erhält. Diese entspricht meist den vom Versicherten eingezahlten Beiträgen – gegebenenfalls zuzüglich Erträgen. Auf diese Weise lassen sich die Absicherung des Todesfallrisikos und beispielsweise der Aufbau einer finanziellen Altersvorsorge verbinden. Anstelle der einmaligen Kapitalabfindung kann sich der Versicherte übrigens auch eine monatlich bis ans Lebensende ausgeschüttete Rente auszahlen lassen. Um solch eine Vertragsgestaltung vornehmen zu können, sind in der Regel deutlich höhere Beiträge erforderlich als es bei reinen Risikolebensversicherungen üblich ist.
Ein Grund dafür, warum Versicherte im Rahmen ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung langfristig sparen, ist die Besteuerung der mittels eines solchen Vertrages erzielten Erträge. Vergleicht man diese Lebensversicherung mit einem herkömmlichen Sparvertrag, bietet sie deutlich Vorteile. Während bei allen herkömmlichen Verträgen komplette Steuerpflicht besteht, ist sie im Rahmen von kapitalbildenden Lebensversicherungen ermäßigt. Besteht der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits mindestens 12 Jahre und ist der Versicherte zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt, dann ist lediglich die Hälfte der erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig.
Welche Variante ist die „richtige“?
Bei welcher Art Lebensversicherung es sich um die „passendere“ handelt, kommt in aller Regel auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherten an. Junge Versicherte greifen meist auf die Risikolebensversicherung zurück. Der Grund dafür liegt zum einen im meist noch vergleichsweise niedrigen Verdienst dieser Personengruppe. Doch auch die Tatsache, dass sich mittels dieses Vertrages relativ hohe Versicherungssummen annehmbar finanzieren lassen, spricht für diese Vertragsvariante. Denn nicht selten erfordern vorhandene Kinder einen möglichst hohen Absicherungsrahmen.
Die kapitalbildende Lebensversicherung eignet sich hingegen häufig für Versicherungsnehmer, die sich einen höheren Beitrag leisten können und hohe Ansprüche besitzen. Denn in erster Linie mit zunehmenden Alter steht auch die Altersvorsorge mehr und mehr im persönlichen Mittelpunkt des Betroffenen.
Steuervorteile im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Der Staat fördert private Altersvorsorge. Neben staatlichen Zulagen wie sie beispielsweise im Rahmen einer Riesterrente möglich sind, bestehen für einige Vorsorgeverträge Steuervorteile – so auch für kapitalbildende Lebensversicherungen. Die Erträge eines solchen Vertrages sind nur zur Hälfte steuerpflichtig. Der Vertragsinhaber genießt demnach praktisch eine Steuerermäßigung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Inhaber bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist. Zudem muss die Lebensversicherung zum Zeitpunkt des Abrufes mindestens 12 Jahre bestanden haben. Diese Regelung gilt für alle aktuell abgeschlossenen Verträge.
Sonderform – Zwei Verbundene Leben
Eine beliebte Sonderform der Lebensversicherung ist die sogenannte Risikolebensversicherung für zwei verbundene Leben. Diese sichert gleichzeitig die finanziellen Todesfallfolgen zweier Personen ab. Verstirbt eine der versicherten Personen, dann wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Diese Konstellation wird in einigen Fällen von Eheleuten genutzt, die sich im Rahmen dieser Vertragsgestaltung gegenseitig begünstigen. Vor allem bei zwei gleichwertigen Verdienern kann dieser Vertrag sinnvoll sein. Aber auch Geschäftspartner können sich so absichern. Gründen zwei Personen ein Unternehmen, dann steigert dieses im Falle des Erfolges unter Umständen rasch seinen Wert. Verstirbt einer der Geschäftspartner, steht der hälftige Unternehmenswert dessen Erben zu. Für das Unternehmen kann das äußerst problematisch werden. Denn muss dieses seinen hälftigen Wert auszahlen, kann es zu einer existenzbedrohlichen Situation kommen. Schüttet eine Risikolebensversicherung für zwei verbundene Leben die festgelegte Versicherungssumme aus, kann der finanzielle Aufwand im Todesfall des Mitinhabers abgemildert oder gar ganz abgefangen werden.

