Rentenversicherung
Die Rentenversicherung – Ein Weg der Altersvorsorge
Das Thema Altersvorsorge wird immer wichtig – vor allem für aktuell junge Menschen. Der demografische Wandel führt zwangsläufig zum Anstieg des Durchschnittsalters in der Bevölkerung. Grundsätzlich ist es aus persönlicher Sicht erfreulich, dass die Lebenserwartung steigt. Doch angesichts relativ niedriger Geburtenraten wird das zu Problem. Denn so kommt es schließlich, dass die Renten immer mehr älterer Menschen von vergleichsweise wenigen Arbeitnehmers geschultert werden müssen. Wirtschaftliche Probleme wie beispielsweise hohe Arbeitslosigkeit verschärfen diese Problematik. Das wiederum wird langfristig gesehen zu einem enormen finanziellen Problem für die gesetzlichen Rentenkassen.
Andererseits existiert hierzulande ein sogenannter Generationenvertrag, dessen Abschaffung kaum möglich sein wird. Daraus geht hervor, dass sich jüngere Generationen verpflichten, für ältere und sozial schwache Menschen aufzukommen – ein Bestandteil des Sozialstaates. Grundsätzlich wird der Generationenvertrag auch in Zukunft greifen. Die Rahmenbedingungen für seine Realisierbarkeit ändern sich jedoch wie beschrieben. Wenn dieses System so bestehen bleibt, dann werden Rentenanpassungen kommen müssen. Zumindest um die Kaufkraft bereinigt werden Rentenzahlungen sinken. Schon heute entspricht eine Altersrente nicht annähernd mehr dem letzten Lohn eines Arbeitnehmers. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahrzehnten enorm verschärfen.
Finanzielle Altersvorsorge – Aber wie?
Um später im Alter keine oder nur möglichst geringe finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen, ist private finanzielle Vorsorge dringend ratsam. Dabei existieren verschiedene Wege. Interessenten sollten grundsätzlich immer eine Zusammenstellung verschiedener Vorsorgevarianten in Erwägung ziehen. Auf diese Weise werden die verschiedenen Vorteile der einzelnen Vorsorgewege genutzt. Ein Vorsorgeprodukt, das in den meisten Fällen dabei nicht fehlen sollte, ist die private Rentenversicherung. Diese bietet ihrem Sparer einen relativ planbaren Ertrag und zudem Steuervorteile. Sie wird in einigen Fällen auch als sogenannte Erlebensversicherung bezeichnet.
Über die Gestaltungsmöglichkeiten der Rentenversicherung
Entgegen der Annahme einiger Bürger hat eine private Rentenversicherung nichts mit der späteren gesetzlichen Rente zu tun. Es handelt sich vielmehr um einen privaten Zusatzvertrag, der völlig unabhängig und weitestgehend beliebig gestaltet werden kann. Im Prinzip ist solch ein Vertrag ein Sparplan, dessen Ablaufzeitpunkt feststeht – er wird vom Vertragsinhaber festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine regelmäßige Ansparung, aus deren Höhe sich Ablaufleistungen ergeben, die zum Zeitpunkt des Vertragsablaufes in Anspruch genommen werden können. Zudem ist es die Höhe der erzielten Erträge, die maßgeblichen Einfluss auf die späteren Leistungen aus dem Vertrag haben. Der Vorteil für den Sparer besteht jedoch darin, dass immer ein Garantiekapital zugesagt wird. Bespart der Vertragsinhaber seine Rentenversicherung wie vereinbart, steht ihm bei Ablauf demnach mindestens die festgelegte Garantieleistung zu. Diese beinhaltet einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzins in Höhe von 1,75% pro Jahr.
Für den Vertragsinhaber bestehen später mehrere Möglichkeiten, die Leistungen des Vertrages in Anspruch zu nehmen. Der ursprüngliche Gedanke einer privaten Rentenversicherung liegt in der späteren Zahlung einer Zusatzrente. Aus dem erzielten Kapital ergibt sich also eine (meist monatlich gewährte) Rentenzahlung, die der Vertragsinhaber bis an sein Lebensende ausgezahlt bekommt – egal wie alt er wird. Alternativ dazu hat es sich jedoch auch verbreitet, dass eine einmalige Kapitalabfindung angeboten wird. Diese entspricht einer einmaligen Komplettauszahlung des gesammelten Kapitals zuzüglich erwirtschafteter Erträge. Wird diese Variante gewählt, entfällt die sonst übliche Rentenzahlung. Bei einigen Anbietern ist auch eine Mischung beider Auszahlungswege machbar. In bestimmten Lebenssituationen kann das sehr hilfreich sein. Welche Variante der Auszahlung gewählt werden soll, muss der Vertragsinhaber erst kurz vor Ablauf seines Vertrages mitteilen. Dazu schreiben Versicherer ihre Kunden eigenständig an. Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung werden im Übrigen keine Gesundheitsfragen gestellt – im Gegensatz zu Lebensversicherungen. Denn der Versicherer setzt sich keinem Zahlungsrisiko im Falle eines Todes des Vertragsinhabers aus.
Sinnvoll: Die flexible Ablaufphase
Wie beschrieben besteht im Rahmen einer privaten Rentenversicherung grundsätzlich ein fester Ablaufzeitpunkt, ab dem sich der Vertragsinhaber Abfindungskapital oder Zusatzrente auszahlen lassen kann. Meist ist der Zeitpunkt nicht variabel, also auch nicht herauszuzögern. Um später jedoch die Möglichkeit zu haben, eine längere Vertragslaufzeit in Anspruch zu nehmen, sollte bereits bei Vertragsabschluss eine sogenannte „flexible Ablaufphase“ festgelegt werden. Diese gibt keinen festen Zeitpunk sondern einen zeitlichen Rahmen an, innerhalb dessen die Kapitalabfindung vorgenommen wird bzw. die Rentenzahlung beginnt. So hat der Vertragsinhaber später die Möglichkeit, gerade in den letzten Jahren meist höhere Erträge zu erzielen und dadurch die Ablaufleistungen für die Folgejahre zu erhöhen. Auch die Tatsache, dass das Regelrenteneintrittsalter perspektivisch eher erhöht wird, kann solch einen Vertragsbestandteil sinnvoll machen.
Ertragsvorteile: Die Steuerbegünstigung der privaten Rentenversicherung
Der Staat fördert private Altersvorsorge. Das ist vor allem im Rahmen von staatlich geförderter Altersvorsorge – also zum Beispiel Riesterverträgen – erkennbar. Doch auch ungeförderte private Vorsorge, zu denen die private Rentenversicherung gehört, genießt Vorteile. So sind die im Rahmen eines solchen Vertrages erwirtschafteten Erträge steuerbegünstigt. Lediglich die Hälfte der später ausgezahlten Kapitalzuwächse werden zum persönlichen Steuersatz des Betroffenen besteuert – allerdings kann der Sparerpauschbetrag angerechnet werden. Aufgrund der meist relativ langen Vertragslaufzeit bedeutet diese Begünstigung eine enorme Steuerentlastung gegenüber einem klassischen Sparvertrag. Voraussetzung für diese Steuerbegünstigung ist jedoch, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und sein Inhaber zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist. Mit diesen Bedingungen soll erreicht werden, dass private Rentenversicherungen zu zwecken der Altersvorsorge genutzt werden.
Die beschriebenen Regelungen gelten für alle aktuell abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen. Inhaber älterer Verträge genießen allerdings größere Vorteile. Da immer die bei Vertragsabschluss gültigen steuerlichen Rahmenbedingungen zählen, besteht für bis Ende 2011 abgeschlossene Verträge lediglich ein Mindestalter von 60 Jahren bei Abruf. Die Voraussetzung einer mindestens 12-jährige Vertragslaufzeit hingegen bestand damals schon. Äußerst interessant sind alle bis Ende 2004 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen. Nach der damaligen gesetzlichen Vorgaben galt eine komplette Steuerfreiheit der erwirtschafteten Kapitalerträge, wenn die Mindestbestandsdauer von 12 Jahren eingehalten wurde. Auch diese Regelung hat sich der Inhaber eines solchen Vertrages „gesichert“. Egal, wann der betreffende Vertrag zur Auszahlung kommt – seine Erträge sind steuerfrei. Auch bei vorzeitiger Kündigung müssen alle Erträge ohne Steuerabzug ausgeschüttet werden, wenn die Mindestbestandsdauer eingehalten wurde.

